Abklärungen

Abklärungen

Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klären bei begründetem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch die Arbeits-, Familien-, Einkommens-, Vermögens- und Wohnverhältnisse von Sozialhilfeklientinnen und Sozialhilfeklienten ab.

Die Abklärungen (Sozialinspektionen) erfolgen durch das Studium von Akten, Recherchen im Internet, das Einholen von Informationen bei öffentlichen Ämtern und privaten Auskunftspersonen, durch Hausbesuche und Besuche am Arbeitsort sowie weitere Massnahmen, welche im Einzelfall zweckmässig und verhältnismässig sind.

Voraussetzung für einen Inspektionsauftrag ist, dass der Sozialdienst vorgängig alle eigenen Möglichkeiten zur Ermittlung des Sachverhalts ausgeschöpft hat. Die Abklärungsergebnisse werden dem Auftraggeber in einem schriftlichen Bericht übermittelt.

Wir liefern Ihnen nicht nur die Resultate unserer Abklärungen, wir unterstützen Sie auch beim Abfassen von Verfügungen und Strafanzeigen.

Abklärungen können die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen. Wir halten die vom Sozialhilferecht und vom Datenschutzrecht festgelegten Grenzen der Abklärungen ein und achten darauf, dass unsere Abklärungen nicht unnötig in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifen.

Unsere Abklärungen werden für öffentliche Sozialdienste im Kanton Bern über den Lastenausgleich finanziert und erfolgen somit ohne separate Rechnungsstellung.

Für Abklärungsaufträge steht Ihnen unser Auftragsformular im Mitgliederbereich zur Verfügung.

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